Voraussetzung für sachgerechtes Aufhellen ist eine sachgemäße Diagnostik!
Voraussetzung für sachgerechtes Aufhellen ist eine sachgemäße Diagnostik – und die gibt es nur beim Zahnarzt. Es ist dabei sehr wichtig, ob es versteckte Karies gibt und ob das Zahnfleisch in Ordnung ist. Nur saubere Zähne können wirksam aufgehellt werden. Wir entfernen daher zunächst alle äußeren Zahnbeläge gründlich. Dies bezeichnet man als „Professionelle Zahnreinigung“. Eine derartige Zahnreinigung ist – auch bei intensivstem Bemühen – zu Hause nicht möglich.
Vorhandene Füllungen, Kronen und Verblendungen können nicht aufgehellt werden. Wir weisen Sie auf Füllungen oder Kronen hin, an die Sie sich vielleicht – weil unsichtbar – gar nicht mehr erinnern. Sie entscheiden nach der Beratung, ob Sie auf eine Aufhellungsbehandlung verzichten oder einen Austausch dieser Füllungen oder Kronen nach der Aufhellung der natürlichen Zähne wünschen.
Die Aufhellungsmaßnahmen, die einer zahnärztlichen Praxis zur Verfügung stehen, sind vielfältiger, umfassender, gleichmäßiger und schonender als frei käufliche Mittel. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass bei fachgerechter, zahnärztlicher Anwendung die Zahnaufhellung den Zahnschmelz nicht angreift. Die zahnärztliche Diagnose und Überwachung gibt Ihnen die notwendige Sicherheit. Ihr Praxisteam berät Sie gern.